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Schadengutachten im Haftpflichtfall
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall oder sonstigen Schäden an Ihrem Fahrzeug, verursacht durch fremde Personen/Sachen, sollten Sie Folgendes beachten:
Auch wenn die Versicherung Ihres Unfallgegners bereits einen eigenen Gutachter ohne Ihr Einverständnis mit Ihrem Fall beauftragt hat, ist ein neutrales, von Ihnen in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten in der Regel trotzdem zu erstatten. Sie haben grundsätzlich als Geschädigte/r die freie Wahl eines Sachverständigen Ihres Vertrauens. Dieser dokumentiert die entstandenen Schäden (Beweissicherung) und ermittelt die Höhe des Ihnen entstandenen Schadens.